Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 09.02.2018, Az. 3 HK
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Senatsurteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger hinsichtlich Ziffer 1. des landgerichtlichen Urteils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 30.000.- abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe dieses Betrages leistet. Hinsichtlich der Kosten kann die Beklagte die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% der zu vollstreckenden Kosten leistet.
I.
Dem Verfahren liegt eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit zwischen den Parteien zugrunde.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|