Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte über den 31. März 1997 hinaus unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes fällt oder ob die Tarifverträge der Beton- und Fertigteilindustrie Nordwestdeutschland anzuwenden sind.
Die Kläger sind überwiegend langjährige gewerbliche Arbeitnehmer der Beklagten, und zwar in erster Linie Fertigbau(spezial)facharbeiter. Einer ist Betonvorarbeiter, zwei sind Fertigbauwerkpoliere, einer ist Bauschlosser - Spezialfacharbeiter, einer ist Bautischler - Spezialfacharbeiter. Sie sind Mitglieder der IG Bauen-Agrar-Umwelt.
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