OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.11.1997
22 U 66/97
Normen:
BGB § 831 ;
Fundstellen:
BauR 1998, 351
NJW-RR 1998, 382
OLGReport-Düsseldorf 1998, 50
Vorinstanzen:
LG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 329/96

Baggerführer als Verrichtungsgehilfe des Bauunternehmers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1997 - Aktenzeichen 22 U 66/97

DRsp Nr. 1998/1291

Baggerführer als Verrichtungsgehilfe des Bauunternehmers

Wenn ein Bauunternehmer aufgrund eines Vertrags über die Gestellung eines Baggers nebst Bedienungspersonal für nicht näher festgelegte, stundenweise zu erledigende Abbruch- und Verladearbeiten den Bagger für solche Verladearbeiten einsetzt, ist der Baggerführer bei deren Ausführung Verrichtungsgehilfe des Bauunternehmers und nicht seines Arbeitgebers.

Normenkette:

BGB § 831 ;

Sachverhalt:

Der Kläger begehrt Schadenersatz aufgrund eines Unfalls, der sich am 26.9.1995 auf einer Baustelle der Streithelferin in 0 ereignete. Der Sattelschlepper des Klägers sollte mit Betonplatten beladen werden. Am Tag zuvor hatte die Streithelferin, die Bagger und Baggerführer bei der Beklagten stundenweise anforderte, den Baggerführer gebeten, am nächsten Tag mit dem Bagger bei der Verladung der Betonplatten zu helfen. Bei der Beladung des Sattelschleppers wurde dieser beschädigt. Der Kläger behauptet, Unfallursache sei eine falsche Bedienung des Baggers durch den Baggerführer gewesen.

Der Kläger hat von der Beklagten 16.127,55 DM als Schadenersatz wegen des Sachschadens und des Ausfalls des Sattelschleppers verlangt. Das LG hat 14.627,55 DM zugesprochen. Die Berufung der Beklagten führte zur vollen Klageabweisung.

Entscheidungsgründe

Die zulässige Berufung hat Erfolg.