OLG Celle - Urteil vom 20.02.2003
14 U 195/02
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 361
OLGReport-Celle 2003, 201
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 28.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 4982/99

Bau- und Architektenvertrag; Abschluss eines Architektenvertrages

OLG Celle, Urteil vom 20.02.2003 - Aktenzeichen 14 U 195/02

DRsp Nr. 2003/7598

Bau- und Architektenvertrag; Abschluss eines Architektenvertrages

Zur Frage des Zustandekommens eines Architektenvertrages und zur Abgrenzung zur bloßen Akquisition.

Normenkette:

BGB § 631 ;

Entscheidungsgründe:

Das Rechtsmittel des Beklagten hat Erfolg und führt zur vollständigen Abweisung der Klage. Den Klägern steht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Zahlung der geltend gemachten Vergütung zu.

1. Die Kläger haben insbesondere keinen vertraglichen Anspruch auf Zahlung eines Architektenhonorars gegenüber dem Beklagten. Der Abschluss eines dafür erforderlichen Architektenvertrages zwischen den Parteien lässt sich nämlich im Gegensatz zur Auffassung des Landgerichts nicht feststellen.