OLG Celle - Urteil vom 27.02.2003
6 U 56/02
Normen:
VOB/B § 13 Nr. 5 ; VOB/B § 13 Nr. 6 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 284
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 14.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 298/01

Bau- und Architektenvertrag: Gewährleistung beim VOB-Vertrag

OLG Celle, Urteil vom 27.02.2003 - Aktenzeichen 6 U 56/02

DRsp Nr. 2003/7595

Bau- und Architektenvertrag: Gewährleistung beim VOB-Vertrag

1. Zum Zustandekommen eines für den Auftragnehmer durch einen Handelsvertreter unterzeichneten Bauvertrages, in dem der Auftragnehmer sich ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung vorbehält und bei dem noch ein sog. Bemusterungsgespräch stattfinden soll. 2. Es begründet keine Unverhältnismäßigkeit gem. § 13 Nr. 6 VOB/B, wenn der Auftraggeber auf einer Umdeckung eines mit Betondachsteinen gedeckten Daches besteht, wenn vertraglich ausdrücklich eine Dacheindeckung mit Tondachziegeln vereinbart war, weil der Auftraggeber hierauf aus ökologischen Gründen besonderen Wert legte. Hierbei ist es unerheblich, ob Betondachsteine Tondachziegeln technisch gleichwertig sind oder nicht.

Normenkette:

VOB/B § 13 Nr. 5 ; VOB/B § 13 Nr. 6 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist unbegründet.