I. Der Kläger hat ein Urteil erstritten, das die beklagte Bauaufsichtsbehörde verpflichtet, dem im Rechtsstreit beigeladenen Grundstücksnachbarn die Beseitigung einer in die Abstandsfläche hineinragenden Balkonumbauung aufzugeben. Die dagegen gerichtete Berufung hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Mit der gegen die Nichtzulassung der Revision gerichteten Beschwerde macht der Beigeladene als Verfahrensfehler geltend, seine Ehefrau hätte als Miteigentümerin des ihnen gemeinsam gehörenden Grundstücks ebenfalls beigeladen werden müssen.
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