OVG Thüringen - Urteil vom 28.05.2003
1 KO 42/00
Normen:
BauGB § 34 Abs 2 ; BauNVO § 10 Abs 1 ; BauO § 66 ; ThürVwVfG § 38 ; ThürBO § 70 Abs 1 ;
Fundstellen:
DÖV 2004, 301
NJ 2004, 91
Vorinstanzen:
VG Weimar, vom 05.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 31/98

Baugenehmigung; Bauantrag; Wochenendhäuser; Ansammlung; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Aufenthalt; ständig; Baugebiet; faktisch; Eigenart; Wochenendhausgebiet; Siedlungsstruktur; organisch; Standortgenehmigung; Erweiterung; Gebäudebestand; ungenehmigt; Bauvorlagen; unselbständig; Teil; Zusicherung; Bauvorbescheid; Erteilung einer Baugenehmigung für einen unselbständigen Teil eines ungenehmigten Gebäudebestandes

OVG Thüringen, Urteil vom 28.05.2003 - Aktenzeichen 1 KO 42/00

DRsp Nr. 2004/10088

Baugenehmigung; Bauantrag; Wochenendhäuser; Ansammlung; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Aufenthalt; ständig; Baugebiet; faktisch; Eigenart; Wochenendhausgebiet; Siedlungsstruktur; organisch; Standortgenehmigung; Erweiterung; Gebäudebestand; ungenehmigt; Bauvorlagen; unselbständig; Teil; Zusicherung; Bauvorbescheid; Erteilung einer Baugenehmigung für einen unselbständigen Teil eines ungenehmigten Gebäudebestandes

»Eine Ansammlung von Wochenendhäusern kann ein faktisches Wochenendhausgebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauNVO darstellen und damit auch einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB bilden. Ein Bauantrag ist nicht genehmigungsfähig, wenn er nur Veränderungen an einem ungenehmigten Gebäudebestand zum Gegenstand hat.«

Normenkette:

BauGB § 34 Abs 2 ; BauNVO § 10 Abs 1 ; BauO § 66 ; ThürVwVfG § 38 ; ThürBO § 70 Abs 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Baugenehmigung für Veränderungen an ihrem Gebäude auf dem Flurstück a____, Flur 2 der Gemarkung Tiefthal (Z_____ in Erfurt-Tiefthal).