VG Dessau - Urteil vom 20.09.1999
1 A 667/98 DE
Normen:
BauGB §§ 29, 26 ; AEG §§ 11, 18 ;
Fundstellen:
BRS 62, 686
ZfBR 2000, 143 (Ls)

Baugenehmigung für eine Werbetafel auf einer Eisenbahnanlage

VG Dessau, Urteil vom 20.09.1999 - Aktenzeichen 1 A 667/98 DE

DRsp Nr. 2000/5584

Baugenehmigung für eine Werbetafel auf einer Eisenbahnanlage

»1. Vorhaben i.S. von § 29 BauGB, die nicht unter den Planfeststellungsvorbehalt des § 18 AEG fallen, unterliegen grundsätzlich in formeller und materieller Hinsicht dem allgemeinen Baurecht. Über ihre Zulässigkeit entscheidet die zuständige Baugenehmigungsbehörde. 2. Auf einer Gleisanlage, die aufgrund einer noch fortbestehenden Zweckbestimmung für den Bahnbetrieb eine Bahnanlage i.S. des § 18 AEG darstellt, kann eine "bahnfremden" Zwecken dienende bauliche Anlage jedenfalls dann nicht genehmigt werden, wenn durch deren Errichtung gleichzeitig die der Widmung entsprechende Nutzung der Bahnanlage ausgeschlossen wird.