Baugenehmigung für eine Werbetafel auf einer Eisenbahnanlage
VG Dessau, Urteil vom 20.09.1999 - Aktenzeichen 1 A 667/98 DE
DRsp Nr. 2000/5584
Baugenehmigung für eine Werbetafel auf einer Eisenbahnanlage
»1. Vorhaben i.S. von § 29BauGB, die nicht unter den Planfeststellungsvorbehalt des § 18AEG fallen, unterliegen grundsätzlich in formeller und materieller Hinsicht dem allgemeinen Baurecht. Über ihre Zulässigkeit entscheidet die zuständige Baugenehmigungsbehörde.2. Auf einer Gleisanlage, die aufgrund einer noch fortbestehenden Zweckbestimmung für den Bahnbetrieb eine Bahnanlage i.S. des § 18AEG darstellt, kann eine "bahnfremden" Zwecken dienende bauliche Anlage jedenfalls dann nicht genehmigt werden, wenn durch deren Errichtung gleichzeitig die der Widmung entsprechende Nutzung der Bahnanlage ausgeschlossen wird.
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