Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte in der Zeit von Januar 1999 bis Januar 2003 einen Baubetrieb im Sinne der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes unterhalten hat und deshalb Beiträge entrichten muss.
Die Klägerin ist die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes
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