LG Stuttgart, vom 29.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 293/04
Bauhandwerkersicherungshypothek - Feststellung des Werts
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2005 - Aktenzeichen 6 U 175/04
DRsp Nr. 2005/2057
Bauhandwerkersicherungshypothek - Feststellung des Werts
»1. Zur Bestimmung des Wertes der Leistungen des Unternehmers bei § 648 Abs. 1 S. 2 BGB im einstweiligen Verfügungsverfahren2. Das Leistungsverweigerungsrecht des § 641 Abs. 3BGB spielt im Rahmen des § 648 Abs. 1 S. 2 BGB keine Rolle.3. Zur Beweisvereitelung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, wenn der Bauherr während des einstweiligen Verfügungsverfahrens die Schlösser am Bauwerk austauscht und so verhindert, dass Mitarbeiter des Unternehmers oder seine Subunternehmer die gerügten Mängel überprüfen und eidesstattliche Versicherungen abgeben.4. Zur Anwendung des § 531 Abs. 2 Nr. 3ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren.«