Bauhandwerkersicherungshypothek an auftraggeberfremden Grundstück
OLG Celle, Beschluß vom 28.10.2000 - Aktenzeichen 13 W 75/00
DRsp Nr. 2001/9942
Bauhandwerkersicherungshypothek an auftraggeberfremden Grundstück
1. Der formularmäßige Verzicht auf eine Sicherung nach § 648BGB ist gem. § 9 Abs. 2AGBG unwirksam, wenn keine anderen, angemessenen Sicherheiten gestellt werden.2. Eine Bauhandwerkersicherungshypothek kann an einem auftraggeberfremden Grundstück bestellt werden, wenn der Eigentümer die Auftraggeberin, eine GmbH, als Alleingesellschafter und Geschäftsführer beherrscht.