OLG Celle - Beschluß vom 28.10.2000
13 W 75/00
Normen:
BGB §§ 242, 648 ; AGBG § 9 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 834

Bauhandwerkersicherungshypothek an auftraggeberfremden Grundstück

OLG Celle, Beschluß vom 28.10.2000 - Aktenzeichen 13 W 75/00

DRsp Nr. 2001/9942

Bauhandwerkersicherungshypothek an auftraggeberfremden Grundstück

1. Der formularmäßige Verzicht auf eine Sicherung nach § 648 BGB ist gem. § 9 Abs. 2 AGBG unwirksam, wenn keine anderen, angemessenen Sicherheiten gestellt werden.2. Eine Bauhandwerkersicherungshypothek kann an einem auftraggeberfremden Grundstück bestellt werden, wenn der Eigentümer die Auftraggeberin, eine GmbH, als Alleingesellschafter und Geschäftsführer beherrscht.

Normenkette:

BGB §§ 242, 648 ; AGBG § 9 ;
Fundstellen
BauR 2001, 834