I.
Streitig ist, ob die Baulandausweisung durch die Klägerin für den Veräußerer verbliebene Flächen als zusätzliche Gegenleistung i. S. des §
Mit notariellen Vertrag vom 17.05.1999 (Bl. 4 FA-Akte) erwarb die Klägerin zur Vermeidung einer öffentlichen Umlegung einen 1/4 Miteigentumsanteil an einer ca. 1.195 qm großen Teilfläche des 2.886 qm großen Grundstücks FlNr. 553 in Gemarkung ... zum Kaufpreis vom 28.180 DM (110 DM/qm abzüglich 41,81 qm für miterworbene anteilige Erschließungsfläche).
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