Baulast als Rechtsgrund für die Nutzung eines Grundstücks; Voraussetzungen der Duldungs- und Rentenzahlungspflicht bei einem Notwegerecht
BGH, Urteil vom 19.04.1985 - Aktenzeichen V ZR 152/83
DRsp Nr. 1992/4395
Baulast als Rechtsgrund für die Nutzung eines Grundstücks; Voraussetzungen der Duldungs- und Rentenzahlungspflicht bei einem Notwegerecht
»1. Das Verlangen des Eigentümers nach § 917 Abs. 1BGB ist Tatbestandsmerkmal für das Entstehen einer Duldungs- und damit auch der Rentenzahlungspflicht2. Der Eigentümer eines Grundstücks, der öffentlichrechtlich durch eine Baulast gebunden ist, kann gegen den Baulastbegünstigten, der das Grundstück baulastgemäß, aber ohne zivilrechtlichen Rechtsgrund nutzt, einen Bereicherungsanspruch wegen unbefugter Inanspruchnahme seines Eigentums haben. Die Baulast selbst stellt keinen Rechtsgrund für die Nutzung dar (Fortführung von BGHZ 88, 97).«