Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Bauleistungsversicherung in Anspruch.
Die Klägerin war 1994 von der Stadt mit Betonierarbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung des "Altstadttunnels" beauftragt. Die Stadt A hatte aus Anlass dieser Baumaßnahme bei der Beklagten eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, wegen deren Inhalts und der ihr zugrundeliegenden allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen (
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