VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 11.11.1996
5 S 2595/96
Normen:
BauGB -MaßnG § 7 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BRS 58 Nr. 22
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe,

Bauleitpläne - Wohngebiet, reines; Vorhaben- und Erschließungsplan; Lebensmittelmarkt; Büronutzung

VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 11.11.1996 - Aktenzeichen 5 S 2595/96

DRsp Nr. 1997/5209

Bauleitpläne - Wohngebiet, reines; Vorhaben- und Erschließungsplan; Lebensmittelmarkt; Büronutzung

»Zur Zulässigkeit eines Vorhaben- und Erschließungsplans, der in einem bebauungsplanmäßig ausgewiesenen reinen Wohngebiet einen SB-Lebensmittelmarkt im Erdgeschoß mit Büronutzung im Obergeschoß vorsieht.«

Normenkette:

BauGB -MaßnG § 7 Abs. 2 ;

Gründe: