Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Stadtmitte" der Antragsgegnerin vom 4.11.2003.
Das etwa 0,47 ha große Plangebiet umfasst die drei Grundstücke Müllergasse x Flst. Nr. 2), Marktstraße xx (Flst. Nr. 1) und Marktstraße xx (Flst. Nr. 11) in der Ortsmitte von Schelklingen. Es wird im Norden begrenzt von der Marktstraße, an seiner östlichen Längsseite von der Müllergasse, im Süden durch die Bebauung an der Achstraße und im Westen durch die in zweiter Reihe zur Hirschgasse gelegenen Hausgrundstücke.
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