OVG Niedersachsen - Urteil vom 14.07.1993
1 L 6230/92
Normen:
BauGB § 10; BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 1; NGO (Gemeindeordnung Niedersachsen) § 6 Abs. 5;
Fundstellen:
BRS 55 Nr. 18
BRS 55 Nr. 59
NVwZ-RR 1994, 248
OVGE MüLü 43, 477
Vorinstanzen:
VG Stade, vom 09.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 114/91

Bauleitplanung: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans; Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Betriebsleiterwohnung in einem Gewerbegebiet

OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.07.1993 - Aktenzeichen 1 L 6230/92

DRsp Nr. 2009/18194

Bauleitplanung: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans; Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Betriebsleiterwohnung in einem Gewerbegebiet

1. Zu den Anforderungen der nach § 6 Abs. 5 NGO gebotenen Ausfertigung eines Bebauungsplans, der aus einem Satzungstext und einer Karte besteht. Die Zulassung einer Betriebsleiterwohnung darf in einem Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 1968 abgelehnt werden, weil die Wohnnutzung der gewerblichen Nutzung nicht untergeordnet ist.

Normenkette:

BauGB § 10; BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 1; NGO (Gemeindeordnung Niedersachsen) § 6 Abs. 5;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt eine Baugenehmigung für die Wohnnutzung eines Werkstatt- und Bürogebäudes im Gewerbegebiet.