OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.09.1998
1 K 15/96
Normen:
BauNVO § 1 Abs. 5; BauNVO § 7;
Fundstellen:
BRS 62 Nr. 18
NordÖR 1999, 417
SchlHA 1999, 291
UPR 1999, 400

Bauleitplanung: Anforderungen an die Ausweisung eines Kerngebiets, Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.09.1998 - Aktenzeichen 1 K 15/96

DRsp Nr. 2009/17129

Bauleitplanung: Anforderungen an die Ausweisung eines Kerngebiets, Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben

1. Der generelle Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben in Kerngebieten ist unzulässig. 2. Die Festsetzung einer isolierten (inselartigen) Fläche, die sich von Norden nach Süden über ca. 180 Meter und von Osten nach Westen über ca. 60 Meter (im nördlichen Teil) bzw. über 120 Meter (im südlichen Teil) erstreckt und die teilweise noch als Grünfläche ausgewiesen ist, als Kerngebiet ist unzulässig. Auf einer derart kleinen Fläche kann sich eine kerngebietstypische Bebauung und Nutzung nicht entwickeln.

Normenkette:

BauNVO § 1 Abs. 5; BauNVO § 7;

Gründe:

I.