Bauleitplanung: Aufstellung eines Bebauungsplans, Auslegung während der üblichen Dienststunden in Kleingemeinden
VGH Bayern, Beschluß vom 23.07.1981 - Aktenzeichen 16 XV 76
DRsp Nr. 2009/17422
Bauleitplanung: Aufstellung eines Bebauungsplans, Auslegung während der üblichen Dienststunden in Kleingemeinden
1. Bedenken und Anregungen können ohne Verstoß gegen § 3 Abs. 6 Satz 2 BBauG schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden.2. In Kleingemeinden, die ausschließlich von ehrenamtlichem Personal verwaltet werden, kann eine Auslegung des Planentwurfs während der üblichen Amtsstunden selbst dann den Anforderungen des BBauG 1960 § 2 Abs. 6 S 1 genügen, wenn als Amtsstunden lediglich Montag und Donnerstag von 18.00 bis 20.00 Uhr sowie Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr festgesetzt sind.