VGH Bayern - Beschluß vom 23.07.1981
16 XV 76
Normen:
BBauG § 2 Abs. 6 S. 1; BBauG § 2 Abs. 6 S. 2;
Fundstellen:
BayVBl 1981, 691
BRS 38 Nr. 21

Bauleitplanung: Aufstellung eines Bebauungsplans, Auslegung während der üblichen Dienststunden in Kleingemeinden

VGH Bayern, Beschluß vom 23.07.1981 - Aktenzeichen 16 XV 76

DRsp Nr. 2009/17422

Bauleitplanung: Aufstellung eines Bebauungsplans, Auslegung während der üblichen Dienststunden in Kleingemeinden

1. Bedenken und Anregungen können ohne Verstoß gegen § 3 Abs. 6 Satz 2 BBauG schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. 2. In Kleingemeinden, die ausschließlich von ehrenamtlichem Personal verwaltet werden, kann eine Auslegung des Planentwurfs während der üblichen Amtsstunden selbst dann den Anforderungen des BBauG 1960 § 2 Abs. 6 S 1 genügen, wenn als Amtsstunden lediglich Montag und Donnerstag von 18.00 bis 20.00 Uhr sowie Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr festgesetzt sind.

Normenkette:

BBauG § 2 Abs. 6 S. 1; BBauG § 2 Abs. 6 S. 2;
Fundstellen
BayVBl 1981, 691
BRS 38 Nr. 21