Bauleitplanung; BauNVO: Mischgebiet; Schankwirschaft; Speisewirtschaft; Gebietsbezogene Gastraum-Nutzfläche als Zulässigkeitsgrenze; Vom Markt anerkannte Anlagetypen; Individuelle Betriebsmerkmale; Erweiterter Bestandsschutz für gebietsfremde Nutzungen; Anlagenfindungsrecht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2007 - Aktenzeichen 3 S 1492/06
DRsp Nr. 2008/7801
Bauleitplanung; BauNVO : Mischgebiet; Schankwirschaft; Speisewirtschaft; Gebietsbezogene Gastraum-Nutzfläche als Zulässigkeitsgrenze; Vom Markt anerkannte Anlagetypen; Individuelle Betriebsmerkmale; Erweiterter Bestandsschutz für gebietsfremde Nutzungen; Anlagenfindungsrecht
»1. § 1 Abs. 10 Satz 1 BauNVO ermöglicht es, im Plangebiet unzulässige Nutzungsarten oder Anlagetypen nach § 1 Abs. 4 - 9 BauNVO im Wege erweiternden Bestandsschutzes zuzulassen, räumt dem Plangeber aber kein eigenständiges Anlagenfindungsrecht ein.2. Eine Regelung, wonach Schank- und Speisewirtschaften nur zulässig sind, wenn hierdurch in der Summe eine bestimmte gebietsbezogene "Gastraum-Nutzfläche" nicht überschritten wird, kann nicht auf § 1 Abs. 10 Satz 1 BauNVO gestützt werden.«