VGH Bayern - Urteil vom 21.06.2004
20 N 04.1201
Normen:
BauGB § 12; UVPG Anlage;
Fundstellen:
BayVBl 2005, 177
DÖV 2005, 127
DVBl 2004, 1123
IBR 2004, 597
UPR 2005, 78
ZfBR 2005, 198

Bauleitplanung: Begriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Bekanntmachungsverfahren, Durchführung einer Umweltverträgilichkeitsprüfung

VGH Bayern, Urteil vom 21.06.2004 - Aktenzeichen 20 N 04.1201 - Aktenzeichen 20 N 04.1221 - Aktenzeichen 20 N 04.1103

DRsp Nr. 2009/18452

Bauleitplanung: Begriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Bekanntmachungsverfahren, Durchführung einer Umweltverträgilichkeitsprüfung

1. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 BauGB ist ein spezieller, gesetzlich geregelter Fall eines projektbezogenen Bebauungsplanes; auch letzterer vermag maßgerecht Baurecht für die Ansiedlung eines bestimmten Vorhabens zu schaffen. 2. Im Verfahren zur Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes muss die Bekanntmachung zur Planauslegung auch auf die Art des Vorhabens hinweisen, wenn mit dessen Betrieb erhebliche Umweltauswirkungen einhergehen können. Nur so kann eine Anstoßfunktion gewährleistet werden. 3. Hat ein projektbezogener Bebauungsplanentwurf ein Vorhaben zum Gegenstand, das unter die Nrn 1 bis 17, Spalte 1 der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt, ist darauf bezogen und nach dem Stand der Planung eine Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Normenkette:

BauGB § 12; UVPG Anlage;

Tatbestand: