VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 15.07.2003
8 S 630/03
Normen:
BauGB § 10 Abs. 3 Satz 4 ;
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 12.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 4577/01

Bauleitplanung: Bekanntmachung, Amtsblatt, Wirksamwerden

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.07.2003 - Aktenzeichen 8 S 630/03

DRsp Nr. 2008/8070

Bauleitplanung: Bekanntmachung, Amtsblatt, Wirksamwerden

»Ein Bebauungsplan wird bei einer Veröffentlichung im Amtsblatt an dessen Erscheinungstag wirksam.«

Normenkette:

BauGB § 10 Abs. 3 Satz 4 ;

Gründe:

I. Der Senat entscheidet gem. § 130a VwGO durch Beschluss, weil er die Berufung einstimmig für begründet hält. Die Sach- und Rechtslage lässt sich aufgrund der vorliegenden Akten und der Schriftsätze der Beteiligten abschließend beurteilen, so dass keine mündliche Verhandlung erforderlich ist.

Die nach der Zulassung durch den Senat statthafte und auch sonst zulässige Berufung hat Erfolg. Nach Behebung des vom Verwaltungsgericht gesehenen Mangels im Planaufstellungsverfahren durch die Beklagte steht dem Vorhaben der Klägerin der am 23.1.2003 beschlossene und am 30.1.2003 bekannt gemachte Bebauungsplan der Beklagten "Fasanenhof Ost/Heigelinstraße/ Schelmenwasenstraße (Mö 195)" entgegen, so dass ihr Verpflichtungsbegehren abzuweisen ist.