OVG Lüneburg - Urteil vom 10.12.1969
I A 23/69
Normen:
BBauG § 2 Abs. 6; NGO (Gemeindeordnung Niedersachsen) § 26;
Fundstellen:
BRS 22 Nr. 21

Bauleitplanung: Bekanntmachungsfrist, Ausschluss von Gemeinderatsmitgliedern

OVG Lüneburg, Urteil vom 10.12.1969 - Aktenzeichen I A 23/69

DRsp Nr. 2009/17205

Bauleitplanung: Bekanntmachungsfrist, Ausschluss von Gemeinderatsmitgliedern

1. § 2 Abs. 6 BBauG ersetzt nicht die landes- und ortsrechtlichen Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung. Diese ortsübliche Bekanntmachung muß vollendet sein, bevor die Wochenfrist des BBauG beginnt. 2. Die Vorschrift der niedersächsischen Gemeindeordnung über den Interessenwiderstreit gilt grundsätzlich auch für die Beschlüsse der Gemeindevertretung im Zuge der Bauleitplanung, für den Flächennutzungsplan jedoch nur in der Begrenzung, die sich aus Zweck und Inhalt des das ganze Gemeindegebiet umfassenden Plans ergibt (hier: Mitwirkung eines befangenen Ratsherren).

Normenkette:

BBauG § 2 Abs. 6; NGO (Gemeindeordnung Niedersachsen) § 26;
Fundstellen
BRS 22 Nr. 21