OVG Lüneburg - Urteil vom 30.08.1982
6 C 12/80
Normen:
BBauG § 2a Abs. 6 S. 1; BBauG § 2a Abs. 6 S. 2; BGB § 187 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 39 Nr. 12

Bauleitplanung: Bekanntmachungsfrist bezüglich der Auslegung des Planentwurfs

OVG Lüneburg, Urteil vom 30.08.1982 - Aktenzeichen 6 C 12/80

DRsp Nr. 2009/17230

Bauleitplanung: Bekanntmachungsfrist bezüglich der Auslegung des Planentwurfs

1. Bei der Frist für die Bekanntmachung ist der erste Tag gemäß § 187 Abs. 1 BGB nicht mitzuzählen. Es verletzt § 2a Abs. 6 Satz 2 BBauG, wenn die Auslegung hier nur sechs Tage vor dem angegebenen Beginn der Auslegung bekanntgemacht wurde. 2. Dieser Mangel ist aber heilbar, wenn die Auslegungszeit nach Ablauf von sieben Tagen noch einen vollen Monat umfaßt. Denn in diesem Fall wird sowohl die Wochenfrist des § 2a Abs. 6 Satz 2 BBauG, als auch die Monatsfrist des Satz 1 dieser Vorschrift eingehalten und damit der Zweck der Vorschrift erreicht.

Normenkette:

BBauG § 2a Abs. 6 S. 1; BBauG § 2a Abs. 6 S. 2; BGB § 187 Abs. 1;
Fundstellen
BRS 39 Nr. 12