Bauleitplanung: Entbehrlichkeit des Anzeigeverfahrens, Erforderlichkeit der Offenlegung von Ä nderungen, von Unmaßgeblichkeit der Abweichungen des Bebeuungs- vom Flächennutzungsplan, Rechtsqualität der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.06.1999 - Aktenzeichen 7a D 184/97.NE
DRsp Nr. 2009/18291
Bauleitplanung: Entbehrlichkeit des Anzeigeverfahrens, Erforderlichkeit der Offenlegung von Ä nderungen, von Unmaßgeblichkeit der Abweichungen des Bebeuungs- vom Flächennutzungsplan, Rechtsqualität der "Arbeitshilfe für die Bauleitplanung"
1. Der Anzeige eines Bebauungsplans bedarf es nach § 2 Abs. 6 Satz 1 BauGB -MaßnG nicht, wenn der Bebauungsplan dazu bestimmt und auch geeignet ist, einen dringenden Wohnbedarf merklich zu mindern; darauf, ob tatsächlich ein dringender Wohnbedarf besteht, kommt es nicht an.2. Abweichungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans von den Darstellungen des Flächennutzungsplans sind vom Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB gedeckt, wenn sie die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans für den - engeren - Bereich des Bebauungsplans unangetastet lassen.3. Zu verschiedenen Einzelfällen, in denen Unterschiede zwischen den Darstellungen des Flächennutzungsplans und den Festsetzungen des Bebauungsplans noch vom Entwicklungsgebot gedeckt sind.
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