VGH Bayern - Urteil vom 08.05.1981
1 II 78
Normen:
BBauG § 1 Abs. 4 S. 2; BBauG § 2 Abs. 6; BBauG § 8 Abs. 2 S. 1; BBauG § 9 Abs. 6; BBauG § 155a; BBauG § 155b; VwGO § 47 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BauR 1982, 37
BRS 38 Nr. 19

Bauleitplanung: Entwicklung des Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan

VGH Bayern, Urteil vom 08.05.1981 - Aktenzeichen 1 II 78

DRsp Nr. 2009/17419

Bauleitplanung: Entwicklung des Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan

1. Ein Bebauungsplan ist auch dann noch i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wenn er in einem im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellten Gebiet eine kleine öffentliche Grünfläche festsetzt, die der Wohnbevölkerung in diesem Mischgebiet als Kinderspielplatz dienen soll. 2. Der Umstand allein, daß ein Vorhaben, für das ein Bebauungsplan Festsetzungen trifft, bereits ausgeführt ist, begründet noch keine das Abwägungsgebot verletzende und daher unzulässige Vorabbindung.

Normenkette:

BBauG § 1 Abs. 4 S. 2; BBauG § 2 Abs. 6; BBauG § 8 Abs. 2 S. 1; BBauG § 9 Abs. 6; BBauG § 155a; BBauG § 155b; VwGO § 47 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen
BauR 1982, 37
BRS 38 Nr. 19