Bauleitplanung: Fehlerhafte Bezeichnung, Entstehen von Gewohnheitsrecht
OVG Lüneburg, Urteil vom 23.10.1975 - Aktenzeichen I A 64/74
DRsp Nr. 2009/17211
Bauleitplanung: Fehlerhafte Bezeichnung, Entstehen von Gewohnheitsrecht
1. Die Bekanntmachung der Genehmigung eines Bebauungsplanes sowie Ort und Zeit seiner Auslegung muß den Planbereich durch eine grobe Umschreibung der Grenzen oder seiner Lage erkennen lassen. Die Bezeichnung des Bebauungsplanes mit einer Nummer genügt nicht.2. Die langjährige Anwendung eines vermeintlich gültigen Bebauungsplanes läßt kein mit dem Bebauungsplan identisches Gewohnheitsrecht entstehen.