1. Die Ausweisung eines besonderen Wohngebiets in Nachbarschaft zu einer nur im Gewerbegebiet zulässigen Nutzung (Mühlenbetrieb) kann i.S. von § 1 Abs. 7 BBauG ungeeignet sein, den sich daraus ergebenden planerischen Konflikt zu bewältigen.2. Ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Auswirkungen der Emissionen eines Gewerbebetriebs ist das Abwägungsmaterial in der Regel unvollständig.