VGH Bayern - Urteil vom 16.10.2003
1 N 01.3178
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; BauGB § 35 Abs. 6 S. 3;
Fundstellen:
DÖV 2004, 308
DVBl 2004, 391
NuR 2004, 179
UPR 2004, 233
ZfBR 2004, 181

Bauleitplanung: Festsetzung einer Grünfläche in einer Außenbereichssatzung

VGH Bayern, Urteil vom 16.10.2003 - Aktenzeichen 1 N 01.3178

DRsp Nr. 2009/18431

Bauleitplanung: Festsetzung einer Grünfläche in einer Außenbereichssatzung

Die Festsetzung einer öffentlichen oder privaten Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) in einer "Außenbereichssatzung" (§ 35 Abs. 6 BauGB) ist nicht von der Ermächtigung des § 35 Abs. 6 S 3 BauGB gedeckt, in der Satzung nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit zu treffen.

I. Die "Außenbereichssatzung S..." der Gemeinde S...-S... in der Fassung der am 13. Juli 2001 bekannt gemachten Änderungssatzung ist nichtig, soweit eine private Grünfläche ("Obstanger") festgesetzt ist.

II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern die Antragstellerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; BauGB § 35 Abs. 6 S. 3;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen die "Außenbereichssatzung Sx", soweit diese für ihr Grundstücks Fl.Nr. ... Gemarkung Sx-Sxx eine private Grünfläche festsetzt.