OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 03.10.1973
VII A 462/73
Normen:
BauO NW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) § 10; BBauG § 9; GG Art. 14 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 27 Nr. 38
BRS 27 Nr. 180
DÖV 1974, 392
DVBl 1974, 364
Vorinstanzen:
VG Köln,

Bauleitplanung: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche, Nachbarschutz; Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Spielplätzen im reinen Wohngebiet, Nachbarrechtliche Abwehransprüche

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.10.1973 - Aktenzeichen VII A 462/73

DRsp Nr. 2009/17348

Bauleitplanung: Festsetzung einer "öffentlichen Gründfläche", Nachbarschutz; Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Spielplätzen im reinen Wohngebiet, Nachbarrechtliche Abwehransprüche

1. Zur Frage des nachbarschützenden Charakters einer Ausweisung als "öffentliche Grünfläche". 2. Ein schwerer Eingriff in das nach Art 14 GG geschützte Eigentumsrecht ist nicht zwangsläufig auch ein unerträglicher Eingriff; dieser Begriff setzt eine darüber hinaus gehende Beeinträchtigung voraus. 3. Spielplätze herkömmlicher Art (dh nicht Abenteuer- Bau- und Robinson-Spielplätze) müssen in reinen Wohngebieten hingenommen werden, selbst wenn sie mitunter zu Mißhelligkeiten für die Anlieger führen.

Normenkette:

BauO NW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) § 10; BBauG § 9; GG Art. 14 Abs. 1;

Hinweise: