Bauleitplanung: Kein Satzungsbeschluß über Teile eines Bebauungsplanes ohne Auslegung, Divergenz zwischen Beschlußfassung, Text und zeichnerische Darstellung hinsichtlich des Plangebiets
VGH Bayern, Urteil vom 08.04.1975 - Aktenzeichen 129 II 74
DRsp Nr. 2009/17355
Bauleitplanung: Kein Satzungsbeschluß über Teile eines Bebauungsplanes ohne Auslegung, Divergenz zwischen Beschlußfassung, Text und zeichnerische Darstellung hinsichtlich des Plangebiets
1. § 11 Satz 2 BBauG gestattet keinen Satzungsbeschluß der Gemeinde über Teile eines Bebauungsplanes ohne Auslegung des geänderten Planentwurfs.2. Die Grenzen des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes müssen eindeutig bestimmt sein. Dabei dürfen Beschlußfassung, Text und zeichnerische Darstellung nicht voneinander abweichen.