VGH Bayern - Urteil vom 08.04.1975
129 II 74
Normen:
BBauG § 2 Abs. 6; BBauG § 2 Abs. 7; BBauG § 9 Abs. 5; BBauG § 11; BBauG § 13;
Fundstellen:
BRS 29 Nr. 10

Bauleitplanung: Kein Satzungsbeschluß über Teile eines Bebauungsplanes ohne Auslegung, Divergenz zwischen Beschlußfassung, Text und zeichnerische Darstellung hinsichtlich des Plangebiets

VGH Bayern, Urteil vom 08.04.1975 - Aktenzeichen 129 II 74

DRsp Nr. 2009/17355

Bauleitplanung: Kein Satzungsbeschluß über Teile eines Bebauungsplanes ohne Auslegung, Divergenz zwischen Beschlußfassung, Text und zeichnerische Darstellung hinsichtlich des Plangebiets

1. § 11 Satz 2 BBauG gestattet keinen Satzungsbeschluß der Gemeinde über Teile eines Bebauungsplanes ohne Auslegung des geänderten Planentwurfs. 2. Die Grenzen des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes müssen eindeutig bestimmt sein. Dabei dürfen Beschlußfassung, Text und zeichnerische Darstellung nicht voneinander abweichen.

Normenkette:

BBauG § 2 Abs. 6; BBauG § 2 Abs. 7; BBauG § 9 Abs. 5; BBauG § 11; BBauG § 13;
Fundstellen
BRS 29 Nr. 10