OVG Niedersachsen - Urteil vom 13.03.2002
1 KN 1310/01
Normen:
BauGB § 10 Abs. 3; NBauO (Bauordnung Niedersachsen) § 56 Abs. 1 Nr. 1; NBauO (Bauordnung Niedersachsen) § 97 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BauR 2003, 594
NdsMBl 2002, 921
ZfBR 2003, 54

Bauleitplanung: Nachbarschützender Charakter von Festsetzungen eines Bebauungsplans, Örtliche Bauvorschrift ohne Ermächtigungsgrundlage

OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.03.2002 - Aktenzeichen 1 KN 1310/01

DRsp Nr. 2009/18383

Bauleitplanung: Nachbarschützender Charakter von Festsetzungen eines Bebauungsplans, Örtliche Bauvorschrift ohne Ermächtigungsgrundlage

1. Zur Anzeigepflicht für örtliche Bauvorschriften, die nicht in Bebauungspläne aufgenommen worden sind. 2. Zum nachbarschützenden Charakter von Festsetzungen eines Bebauungsplans. 3. Eine örtliche Bauvorschrift über Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden muss von einem Gestaltungskonzept getragen werden. Einheitlichkeit der Gestaltung allein stellt kein ausreichendes Gestaltungskonzept dar.

Normenkette:

BauGB § 10 Abs. 3; NBauO (Bauordnung Niedersachsen) § 56 Abs. 1 Nr. 1; NBauO (Bauordnung Niedersachsen) § 97 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I.

Die Antragsteller erstreben die Nichtigerklärung einer örtlichen Bauvorschrift.