VGH Bayern - Beschluß vom 04.05.1979
43 XIV 76
Normen:
BBauG § 1 Abs. 4;
Fundstellen:
BRS 35 Nr. 10

Bauleitplanung: Planungsanforderungen bei Anlegung von Straßen, Straßenbreite, Abwägungsfehler

VGH Bayern, Beschluß vom 04.05.1979 - Aktenzeichen 43 XIV 76

DRsp Nr. 2009/17401

Bauleitplanung: Planungsanforderungen bei Anlegung von Straßen, Straßenbreite, Abwägungsfehler

Überschreitet eine Gemeinde bei der Anlegung von Straßen die Maße der "Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, Teil Erschließung" (RAST-E), nicht, kann nicht gerügt werden, sie habe zu Lasten der Anlieger eine zu große Straßenbreite gewählt und dadurch einen Abwägungsfehler begangen.

Normenkette:

BBauG § 1 Abs. 4;
Fundstellen
BRS 35 Nr. 10