VGH Bayern - Beschluß vom 28.11.1969
93 I 69
Normen:
BBauG § 14;
Fundstellen:
BRS 22 Nr. 95

Bauleitplanung: Voraussetzungen für den Erlaß einer Veränderungssperre

VGH Bayern, Beschluß vom 28.11.1969 - Aktenzeichen 93 I 69

DRsp Nr. 2009/17326

Bauleitplanung: Voraussetzungen für den Erlaß einer Veränderungssperre

1. Der Erlaß einer Veränderungssperre setzt nicht voraus, daß der Inhalt der künftigen Planung bereits ausreichend erkennbar ist. 2. In der Satzung über eine Veränderungssperre muß der Geltungsbereich hinreichend bestimmt sein; die Verweisung auf den Flächennutzungsplan genügt nicht.

Normenkette:

BBauG § 14;
Fundstellen
BRS 22 Nr. 95