OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 18.06.1996
10a D 61/92.NE
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauNVO § 4a Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 58 Nr. 25
DÖV 1997, 39
UPR 1996, 460

Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Ausweisung eines Besonderen Wohngebiets

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.06.1996 - Aktenzeichen 10a D 61/92.NE

DRsp Nr. 2009/18231

Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Ausweisung eines "Besonderen Wohngebiets"

1. Die Ausweisung eines Besonderen Wohngebiets (WB-Gebiets) im Bebauungsplan setzt eine Bestandsermittlung voraus, die die Beurteilung der besonderen Eigenart des Gebietes und der Konsequenzen für die künftige Entwicklung zuläßt. 2. Planungsziel bei der Ausweisung eines WB-Gebiets ist die Fortentwicklung der Wohnnutzung, nicht der gewerblichen Nutzung.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauNVO § 4a Abs. 1;

Gründe:

Der [zulässige] Normenkontrollantrag ist auch begründet. Der Bebauungsplan in seiner hier maßgeblichen Fassung leidet an durchgreifenden Mängeln, die zu seiner Unwirksamkeit führen.