OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 21.12.1971
VII A 1002/69
Normen:
BBauG § 1; BBauG § 2 Abs. 1; BBauG § 5 Abs. 1; BBauG § 5 Abs. 2; BBauG § 6 Abs. 1; BBauG § 6 Abs. 2; BBauG § 6 Abs. 3;
Fundstellen:
BRS 24 Nr. 2

Bauleitplanung: Widersprechen der städtebaulichen Ordnung eines Flächennutzungsplans; Voraussetzungen für die Genehmigung eines solchen Plans unter Auflagen

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.12.1971 - Aktenzeichen VII A 1002/69

DRsp Nr. 2009/17338

Bauleitplanung: Widersprechen der städtebaulichen Ordnung eines Flächennutzungsplans; Voraussetzungen für die Genehmigung eines solchen Plans unter Auflagen

1. Der Flächennutzungsplan einer kleinen Gemeinde kann der städtebaulichen Ordnung widersprechen, wenn er über das Gemeindegebiet verstreute kleine Dorfgebiete vorsieht. 2. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde widerspricht der städtebaulichen Ordnung, wenn er bei einer sehr geringen Zuwachsrate der Gemeinde die bisherige Baufläche etwa verdreifacht. 3. Die der höheren Verwaltungsbehörde eingeräumte Möglichkeit, die Genehmigung unter Auflagen zu erteilen, bezieht sich nur auf Versagungsgründe, deren Ausräumung die Planungshoheit der Gemeinde unberührt und nicht an die Stelle des gemeindlichen Planungsermessens dasjenige der Genehmigungsbehörde treten lässt.

Normenkette:

BBauG § 1;