VGH Hessen - Urteil vom 02.12.2004
4 N 1795/01
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 18; GG Art. 20 Abs. 3;
Fundstellen:
BauR 2005, 905

Bauleitplanung: Widersprüchlichkeit der Festsetzung einer privaten Grünfläche in einem Bebauungsplan

VGH Hessen, Urteil vom 02.12.2004 - Aktenzeichen 4 N 1795/01

DRsp Nr. 2009/18461

Bauleitplanung: Widersprüchlichkeit der Festsetzung einer privaten Grünfläche in einem Bebauungsplan

Die Festsetzung einer privaten Grünfläche in einem Bebauungsplan mit der Zweckbestimmung "Weihnachtsbaumkultur" ist wegen Widersprüchlichkeit in ihrem Regelungsgehalt unklar und genügt daher nicht dem aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Bestimmtheitsgebot.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 18; GG Art. 20 Abs. 3;

Gründe:

I.