OVG Lüneburg - Urteil vom 27.01.1986
1 A 122/84
Normen:
BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 15;
Fundstellen:
BRS 46 Nr. 22

Bauleitplanung: Zulässigkeit der Festsetzung einer Grünfläche

OVG Lüneburg, Urteil vom 27.01.1986 - Aktenzeichen 1 A 122/84

DRsp Nr. 2009/17246

Bauleitplanung: Zulässigkeit der Festsetzung einer Grünfläche

1. Grünflächen i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BBauG Bestimmung sind, wie die darin aufgeführten Beispielsfälle ("Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zeltund Badeplätze, Friedhöfe") anschaulich zeigen, solche Flächen, die - abgesehen von funktional zu- und untergeordneten baulichen Anlagen (beispielsweise Umkleideräume auf Sportund Badeplätzen, Regenschutzhütten in Parkanlagen, Toilettenräume auf Zeltplätzen, Kapellen auf Friedhöfen) - frei von Bebauung sind, bei denen also die freien, in der Regel begrünten Flächen die Hauptsache sind. 2. Daran fehlt es, wenn eine Bebauung von 20% der Fläche möglich ist und damit das Maß der baulichen Ausnutzbarkeit einen Wert erreicht, der dem höchstzulässigen Maß in einem Wochenendhausgebiet entspricht (vgl. § 17 Abs. 1 BauNVO).