Bauleitplanung: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im reinen Wohngebiet
OVG Lüneburg, Beschluß vom 24.11.1989 - Aktenzeichen 1 M 88/89
DRsp Nr. 2009/17276
Bauleitplanung: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im reinen Wohngebiet
Eine Asylantenunterkunft, in der auf jede untergebrachte Person nur 8 qm Wohnfläche entfallen, ist auch dann kein im reinen Wohngebiet zulässiges Wohngebäude, wenn den Untergebrachten Gelegenheit gegeben ist, ihr Essen in einer Gemeinschaftsküche selbst zuzubereiten.