OVG Lüneburg - Beschluß vom 24.11.1989
1 M 88/89
Normen:
BauNVO § 3 Abs. 2; BauGB § 31;
Fundstellen:
BRS 49 Nr. 49

Bauleitplanung: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im reinen Wohngebiet

OVG Lüneburg, Beschluß vom 24.11.1989 - Aktenzeichen 1 M 88/89

DRsp Nr. 2009/17276

Bauleitplanung: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im reinen Wohngebiet

Eine Asylantenunterkunft, in der auf jede untergebrachte Person nur 8 qm Wohnfläche entfallen, ist auch dann kein im reinen Wohngebiet zulässiges Wohngebäude, wenn den Untergebrachten Gelegenheit gegeben ist, ihr Essen in einer Gemeinschaftsküche selbst zuzubereiten.

Normenkette:

BauNVO § 3 Abs. 2; BauGB § 31;
Fundstellen
BRS 49 Nr. 49