Bauleitplanung: Zurückstellung der entscheidung über eine Bauvoranfrage nach dreijähriger Veränderungssperre
OVG Lüneburg, Urteil vom 27.03.1981 - Aktenzeichen 1 A 158/80
DRsp Nr. 2009/17225
Bauleitplanung: Zurückstellung der entscheidung über eine Bauvoranfrage nach dreijähriger Veränderungssperre
1. Eine Zurückstellung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage ist auch im gerichtlichen Verfahren noch möglich.2. Eine Zurückstellung nach einer dreijährigen Veränderungssperre ist an die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 BBauG gebunden.