I. In Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. Mai 2005 wird der Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 7. Juli 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Unterfranken vom 18. Oktober 2004 aufgehoben.
II. Der Beklagte trägt die Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen, der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Rechtsstreit betrifft die Nachbarklage gegen eine nachträglich erteilte Baugenehmigung für ein ohne Genehmigung errichtetes grenznahes Nebengebäude.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|