Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Regelung der Vollziehung der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom ... Mit dieser hat der Antragsgegner dem Antragsteller als Eigentümer des Grundstücks X unter Androhung von näher bezifferten Zwangsgeldern u.a. aufgegeben, eine Notleiter mit Zustiegspodesten - nach näheren Maßgaben - zu errichten und innerhalb eines Monats die Auftragsbestätigung einer Fachfirma über die Erstellung der Notleiter sowie eines Sachverständigen über die Prüfung eines Standsicherheitsnachweises vorzulegen.
Die Anschlussbeschwerde hat Erfolg. Das VG hat zu Unrecht dem Begehren auf einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der vorgenannten Anordnungen stattgegeben.
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