VG Regensburg, vom 19.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 93.787
VGH Bayern, vom 06.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 15 B 94.1645
Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, Rechtskraftwirkung eines klageabweisenden zivilrechtlichen Urteils
BVerwG, Urteil vom 04.06.1996 - Aktenzeichen 4 C 15.95
DRsp Nr. 1996/28831
Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, Rechtskraftwirkung eines klageabweisenden zivilrechtlichen Urteils
»Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht kraft Bundesrechts verpflichtet, zugunsten eines Nachbarn gegen die baurechtswidrige Nutzung eines Grundstücks einzuschreiten, wenn das Nachbargrundstück als Zufahrt zu diesem Grundstück in Anspruch genommen wird und die zivilrechtliche Unterlassungsklage des Nachbarn abgewiesen worden ist, weil wegen der behördlichen Duldung der baurechtswidrigen Zustände ein Notwegrecht bestehe.«