OVG Berlin - Urteil vom 07.11.1986
2 B 37.84
Normen:
BBauG § 30; BauNVO § 15 Abs. 1; BauOBln (Bauordnung Berlin) § 6; BauOBln (Bauordnung Berlin) § 70 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 46 Nr. 182
UPR 1987, 311
Vorinstanzen:
VG Berlin, vom 17.02.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 13 A 182.83

Bauordnungsrecht: Fehlender Nachbarschutz bei Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Uferwanderweg, Keine Beseitigungsanordnung gegen Lagerung von Sportbooten auf einer an einen Uferwanderweg angrenzenden Parzelle

OVG Berlin, Urteil vom 07.11.1986 - Aktenzeichen 2 B 37.84

DRsp Nr. 2009/17191

Bauordnungsrecht: Fehlender Nachbarschutz bei Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Uferwanderweg", Keine Beseitigungsanordnung gegen Lagerung von Sportbooten auf einer an einen Uferwanderweg angrenzenden Parzelle

1. Die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Uferwanderweg" hat regelmäßig keinen nachbarschützenden Charakter. 2. Von der Lagerung von acht Sportbooten auf einer an einen Uferwanderweg angrenzenden etwa 300 qm großen Parzelle gehen in der Reihe keine "Wirkungen wie von Gebäuden" aus. Sie verletzt auch nicht notwendig das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber den Anliegern.

Normenkette:

BBauG § 30; BauNVO § 15 Abs. 1; BauOBln (Bauordnung Berlin) § 6; BauOBln (Bauordnung Berlin) § 70 Abs. 1;
Vorinstanz: VG Berlin, vom 17.02.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 13 A 182.83
Fundstellen
BRS 46 Nr. 182
UPR 1987, 311