I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen eine Verfügung des Antragsgegners, mit der ihr aufgegeben wurde, für eine bereits errichtete Mobilfunkbasisstation einen Bauantrag zu stellen.
Die Antragstellerin errichtete auf dem bebauten Grundstück (Sparkassengebäude) Gemarkung ..., Flur 01, Flurstück 132/6 (Mstraße 16) eine Mobilfunkbasisstation. Die Station besteht aus einem 9,5 m hohen Trägermast sowie zwei Antennen und einem sogenannten Technikschrank, der auf dem Dach untergebracht ist.
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