I.
Der Kläger beantragte am 08.04.1991 einen Bauvorbescheid zur Anbringung einer beleuchteten Prismenwendeanlage für dreifache Wechselwerbung auf dem Grundstück - 25 in K (Flur AS, Flurstück 396/23). Die Baubeschreibung führt aus, im Abstand von 8 Sekunden erscheine jeweils ein anderes der drei Plakate. Die Werbeanlage soll rechtwinklig zur Straße an der seitlichen Gebäudeaußenwand in Höhe des 2. Obergeschosses an dem fünfgeschossigen Geschäfts- und Bürohaus im unbeplanten Innenbereich angebracht werden. Die Außenmaße der Werbeanlage sollen in der Breite 410 cm x 280 cm in der Höhe betragen, bei einer Werbefläche von 380 cm x 250 cm.
Mit Bescheid vom 26.04.1991, zugestellt am 14.05.1991, lehnte die Beklagte die Bauvoranfrage ab, wobei sie von einer nach §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|