I.
1. Der antragstellenden Gemeinde, deren Einvernehmen im Baugenehmigungsbescheid vom 22. Juni 2005 durch das Landratsamt Passau ersetzt worden ist, geht es darum, dass die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung außer Vollzug gesetzt wird. Sie hält die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das im Außenbereich geplante Vorhaben nicht für gegeben. Gegenstand der Baugenehmigung ist die Errichtung eines 33 m hohen Stahlgittermastes zur Montage von Mobilfunkantennen mit zugehöriger Systemtechnik auf dem Grundstück FlNr. 554, Gemarkung Neuburg a.Inn.
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