Die Kläger wenden sich gegen eine Nutzungsuntersagung.
Die Kläger sind Mieter einer Wohnung auf dem Grundstücks Fl.Nr. ******* Gemarkung *******. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich am südlichen Ortsrand von ******* zwischen der Isar im Westen und der Bundesstraße ** im Osten. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan der Beigeladenen von 1971 als Gewerbegebiet dargestellt.
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