Der Kläger wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den Um- und Neubau der auf ihrem benachbartem Grundstück H. straße N1 in Leipzig (Flurstück Nr. F1 ) befindlichen Gebäude zu einem gemeindlichen Begegnungszentrum und die ihr hierfür ergänzend erteilte Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen.
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