VGH Hessen - Beschluss vom 18.07.2007
3 UZ 1112/06
Normen:
HBauO § 59 Abs. 3 ; HBauO § 59 Abs. 4 ; HBauO § 73 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NVwZ 2008, 234
Vorinstanzen:
VG Frankfurt - 4 E 4645/04 (V) - 30.03.2006,

Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Erteilung von Prüfaufträgen - Auswahlermessen, Prüfaufträge für Sonderbauten

VGH Hessen, Beschluss vom 18.07.2007 - Aktenzeichen 3 UZ 1112/06

DRsp Nr. 2008/6743

Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Erteilung von Prüfaufträgen - Auswahlermessen, Prüfaufträge für Sonderbauten

»1. Die Erteilung von Prüfaufträgen für Sonderbauten gemäß den §§ 73 Abs. 2, 59 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 HBO ist hoheitlicher Natur. Vergaberecht findet keine Anwendung. 2. Die Auswahl und Heranziehung von Prüfingenieuren steht im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, die dabei Art. 3 und Art. 12 GG zu beachten hat.«

Normenkette:

HBauO § 59 Abs. 3 ; HBauO § 59 Abs. 4 ; HBauO § 73 Abs. 2 ;

Gründe:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das im Tenor näher bezeichnete Urteil des Verwaltungsgerichts ist unbegründet.

Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat der Beklagte nicht in einer den Anforderungen des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Weise dargelegt.